Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Planungsunterlagen zum Flughafenausbau: Jetzt Einspruch einlegen!

Gemeinsame Resolution im Mainzer Stadtrat

Das Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Rhein-Main-Flughafens tritt in seine entscheidende Phase: Der Antrag für den Bau der Nordwest-Bahn ist offengelegt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens können alle Bürgerinnen und Bürger, die von dem geplanten Bau der Landebahn im Kelsterbacher Wald betroffen sind, Einwendungen erheben. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen bei den Dienststellen der Verwaltung einsehen.

 

Dies muss bis spätestens zum 2. März 2005 geschehen. Denn nur wer bis diesem Zeitpunkt seinen Einspruch bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt eingelegt hat, kann seine Interessen wahren. Nur mit einem fristgemäßen Einspruch kann man im Falle des Baus der Nordwest-Bahn Ansprüche, beispielsweise bei gesundheitlichen Schädigungen oder einer möglichen Wertminderung einer Immobilie als Folge des Ausbaus geltend machen.

 

Je mehr Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen die vorliegende Variante des Flughafenausbaus einlegen, desto größer wird auch der politische Druck, die geplante Landebahn zu verhindern.

 

 

Der Mainzer Stadtrat ruft daher alle Mainzerinnen und Mainzer auf, jetzt persönlich Einwendungen gegen den geplanten Bau der Nordwest-Bahn zu erheben.

 

Der Mainzer Stadtrat bekräftigt seine Haltung, dass für den Rhein-Main-Flughafen eine Lösung gefunden werden muss, die den Bau dieser zusätzlichen Start- und Landebahn ausschließt und den Fluglärm für Mainz verringert.

 

 

 

 

 

Dr. Armin Korn

Fraktionsvorsitzender CDU

Oliver Sucher

Fraktionsvorsitzender SPD

Günter Beck

Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Wolfgang Petereit

Fraktionsvorsitzender FDP

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

***

 

Seit Montag, 17. Januar 2005, läuft die Auslage der 60 Aktenordner mit Unterlagen zum von der FRAPORT beantragten Ausbau des Frankfurter Flughafens in 57 Kommunen – und die Nachfrage der Mainzer Bürgerinnen und Bürger nach Einwendungsformularen ist sehr stark. "Ohne Einspruch kein Anspruch", lautet die Maxime - wer später Schadenersatzansprüche geltend machen will, muss eine Einwendung beim Regierungspräsidium einreichen. Bis zum 16. Februar 2005 werden die Unterlagen, die rund 17.500 Seiten, 800 Planungsskizzen und Kartierungen sowie 35 Gutachten umfassen, zur Einsicht für die Bürgerinnen und Bürger an sieben Stellen des Stadtgebietes ausgelegt. In Mainz sind die Ordner im Bürgeramt (Kaiserstraße 3-5), Umweltinformationszentrum (Dominikanerstraße 2), sowie in den Ortsverwaltungen Bretzenheim, Hechtsheim, Lerchenberg, Laubenheim und Mombach einzusehen.

 

 

Zurück