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Antrag / Anfrage / Rede

Prüfung einer Verpackungssteuer für die Stadt Mainz

Antrag zur Stadtratssitzung am 12.07.2023

Der Stadtrat möge beschließen:

1.    Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell für die Stadt Mainz zu prüfen.
2.    Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird von der Verwaltung eine Verpackungssteuersatzung entworfen und zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.    Der Stadtrat und die betroffenen städtischen Ausschüsse sollten zwischen den jeweiligen Arbeitsschritten regelmäßig informiert werden.

Begründung:

Zielsetzung ist die Reduzierung von Einwegverpackungen am städtischen Gesamt-Müllaufkommen. In Tübingen gilt seit dem 01. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Der Steuerbetrag beträgt in Tübingen:

•    0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher,
•    0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen,
•    0,20Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel.

Die kommunale Verpackungssteuer steht als Lenkungssteuer auch nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren (BVerwG 9 CN 1.22 - Urteil vom 24. Mai 2023). Lediglich einige Kleinigkeiten, die aber den Grundsatz der Verpackungssteuer nicht in Frage stellen, wurden als rechtswidrig eingestuft.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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