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Antrag / Anfrage / Rede

Prüfung von Bedarf und möglichen Standorten für den Bau öffentlicher Trinkwasserspender in Mainz

Antrag zur Stadtratssitzung am 09.09.2026

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
1.    in welchen Bereichen des Mainzer Stadtgebiets aktuell ein Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Trinkwasserspendern besteht, insbesondere in stark frequentierten Bereichen wie Fußgängerzonen, Plätzen, Parkanlagen, Spielplätzen, Schulumfeldern und ÖPNV-Knotenpunkten,
2.    an welchen konkreten Standorten der Bau eines Trinkwasserspenders technisch und infrastrukturell möglich wäre, insbesondere im Hinblick auf einen vorhandenen oder mit vertretbarem Aufwand herstellbaren Anschluss an das Trinkwassernetz,
3.    wie sich der vorhandene Bestand an öffentlichen Trinkwasserspendern im Stadtgebiet aktuell darstellt und ob dieser Bestand ausreichend über die Stadtteile verteilt ist,
4.    mit welchen Kosten für Bau, laufenden Betrieb, Wartung, Frostsicherung (Winterabschaltung) sowie Wasserqualitätskontrolle jeweils zu rechnen ist,
5.    welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene für die Errichtung öffentlicher Trinkwasserspender genutzt werden können,
6.    wie sich ein Ausbau des Trinkwasserspendernetzes zu den bestehenden städtischen Planungen im Bereich Hitzeschutz und „kühle Orte" verhält und ob Synergien möglich sind,
7.    in welchem Zeitraum eine Umsetzung realistisch wäre und ob eine weitere schrittweise Umsetzung sinnvoll erscheint, so dass den städtischen Gremien konkrete Ausbauplanungen vorgelegt werden können.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem zuständigen Ausschuss und anschließend dem Stadtrat zur weiteren Beratung vorzulegen.

Begründung:

Öffentliche Trinkwasserspender leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit kostenlosem Trinkwasser im öffentlichen Raum, insbesondere während zunehmender Hitzeperioden. Sie tragen zur Gesundheitsvorsorge bei, entlasten insbesondere ältere Menschen, Kinder, Obdachlose und andere hitzevulnerable Gruppen, und leisten zugleich einen Beitrag zur Vermeidung von Einwegplastikflaschen.

Die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern, unter anderem durch die Einrichtung und Instandhaltung von Trinkwasserspendern im Innen- und Außenbereich an öffentlich zugänglichen Orten. Zahlreiche Städte, unter anderem Frankfurt am Main, Berlin und Wien, haben in den vergangenen Jahren gezielt Trinkbrunnen-Offensiven gestartet und ihr Netz an öffentlichen Trinkwasserspendern systematisch ausgebaut.

Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung prüfen, wo im Mainzer Stadtgebiet tatsächlicher Bedarf besteht und wo ein Ausbau infrastrukturell sinnvoll und umsetzbar wäre, um eine fundierte Planungsgrundlage für einen möglichen weiteren Antrag zu schaffen.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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