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Antrag / Anfrage / Rede

Rauchen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 30.01.2007

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Mainz (z.B. im Mainzer Rathaus und an Schulen) ist bisher nicht gänzlich untersagt. In einzelnen Räumen darf geraucht werden, falls keine Unbeteiligten durch den Rauch belästigt werden.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie bewertet die Verwaltung diese Regelung mit Blick auf die Debatte, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden völlig zu untersagen?

2. Ist im Rathaus gewährleistet, dass die Abluft aus den Räumen der Raucherinnen und Raucher durch die Klimaanlage des Rathauses gänzlich abgesaugt wird oder verhindert dies eine zentrale Umluftanlage, bei dem ein Teil der Abluft wieder ins Frischluftsystem eingespeist wird?

3. Wie beurteilt die Verwaltung die gesundheitlichen Folgen der Verteilung des „blauen Dunstes“ in öffentlichen Gebäuden?

4. Beabsichtigt die Verwaltung, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden gänzlich zu untersagen?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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