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Antrag / Anfrage / Rede

Reduzierung der Zahl der Beigeordneten

Antrag zur Stadtratssitzung am 05.07.2006

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Stadt Mainz hat bis zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts vier statt fünf hauptamtliche Beigeordenete. Der Stadtrat verzichtet daher auf die Wiederbesetzung der frei gewordenen Stelle eines Beigeordneten, ebenso wie auf eine öffentliche Ausschreibung bzw. die Behandlung einer Neuwahl im Stadtrat.

 

Gemäß § 50.4 GemO wird § 1.1 der Hauptsatzung der Stadt Mainz wie folgt geändert: „Die Stadt Mainz hat einen hauptamtlichen Oberbürgermeister oder eine hauptamtliche Oberbürgermeisterin, vier hauptamtliche Beigeordnete und einen ehrenamtlichen Beigeordneten oder eine ehrenamtliche Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich.“

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gemeinsam mit den Stadtratsfraktionen die künftigen Dezernatszuständigkeiten zu beraten und danach gemäß der §§ 50.3 und 50.4 GemO neu zu organisieren, um so die Neuverteilung der Aufgaben auch organisatorisch zu ermöglichen.

 

Begründung:

 

In den nächsten Jahren sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um den städtischen Haushalt zu sanieren. Damit diese Anstrengungen, die auch mit schmerzhaften Entscheidungen verknüpft sind, auch bei der Mainzer Bevölkerung auf Verständnis stoßen, ist auch das Sparen bei der politischen Spitze der Stadt dringend geboten. Ca. 650.000 Euro könnten so für den auf acht Jahre gewählten Beigeordneten eingespart werden.

 

Schließlich hat auch der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz angesichts der finanziellen Lage der Stadt Mainz Zweifel angemeldet, ob die hohe Ausschöpfung der nach der Gemeindeordnung zulässigen Zahl an hauptamtlichen Beigeordneten erforderlich ist.

 

Freilich benötigt die Stadt Mainz in Zukunft auch einen Beigeordneten, der das Sozialdezernat leitet. Durch den Neuzuschnitt der Dezernate ist eine Reihe von Lösungen denkbar.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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