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Antrag / Anfrage / Rede

Sanierungsgebiet Altstadt

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.12.2012

Die Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks haben einen Ausgleichsbetrag in Geld zu errichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes ihres Grundstücks entspricht. Dieser Sanierungsausgleichsbetrag wurde im Fall des Sanierungsgebietes Altstadt bislang von externen Gutachtern errechnet.

Wir fragen daher an:
1. Gibt es noch nicht abgerechnete Teile im Sanierungsgebiet Altstadt?
2. Ist die Stadtverwaltung in der Lage die Gebühren für diese Abrechnungsabschnitte nunmehr selbst auszurechnen, dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung bereits Erfahrungen durch Fremdabrechnungsservice-Firmen gewinnen konnte?
3. Wenn nein, warum nicht? Fehlt das Fachpersonal? Warum fehlt das Fachpersonal?
4. Gibt es bestimmte Fristen für die Abrechnung und ist daraus ein Zeitdruck für die Verwaltung bereits jetzt absehbar?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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