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Antrag / Anfrage / Rede

Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang für den Stadtteil Lerchenberg an die Fernwärmeversorgung

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.06.2013

Für den Mainzer Stadtteil Lerchenberg und das „Sondergebiet ZDF“ gilt seit 1966, modifiziert im Jahre 1984, die „Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernheizung“. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind über den entsprechenden Anbieter auf dem Lerchenberg ihr Haus an das Fernwärmenetz anzuschließen. In § 2.2 wird zwar die Verwendung von Sonnenenergie und anderer regenerativer Energiequellen für zulässig erklärt, dies hat aber keine Auswirkung auf den grundsätzlichen Anschluss- und Benutzungszwang, der mit Kosten (Grundgebühren, Verbrauchskosten) verbunden ist. Da die Gebäudeeigentümer für die energetische Sanierung sehr hohe Beträge in die Hand nehmen, um auch energetisch autark zu werden, ist diese Ortssatzung mehr als kontraproduktiv.

Wir fragen daher an:
1. Ist aus Sicht der Verwaltung diese Satzung mit Blick auf erneuerbare Energie so überhaupt noch haltbar? Wäre es praktisch und rechtlich möglich den Anschluss- und Benutzungszwang a. grundsätzlich aufzuheben, b. für Nutzer erneuerbarer Energie aufzuheben?
2. Welche Folgen hat das Projekt „Energetische Sanierung Lerchenberg“ für diese Satzung? Welche Überlegungen hat die Verwaltung zur möglichen Anpassung dieses Ortsrechts.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Zuge der o.a. Überlegungen die Fernwärmeversorgung auf dem Lerchenberg zukünftig in Regie eines stadtnahen Unternehmens zu überführen (z.B. Heizkraftwerk GmbH Mainz)?
4. Ein zum gleichen Thema vom Stadtrat in die Ausschüsse überwiesener Antrag vom 27.09.2006 blieb bisher ergebnislos. Wann wurde der Antrag in den Ausschüssen behandelt und mit welchem Ergebnis?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

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