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Antrag / Anfrage / Rede

Schutz des Stadtteils Marienborn vor den Belastungen durch den Autobahnverkehr

Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.02.2022

In der Sitzung des Ortsbeirats Marienborn wurde am 15.09.2021 eine Stellungnahme von der Autobahn GmbH zur Resolution „Resolution des Ortsbeirates Marienborn zur aktuellen Situation der Autobahnen A60/A63“ vom 16.06.2021 behandelt. Darin ging es um eine Reihe von fachlichen Fragen, um die Lärm- und Schadstoffbelastung für den Stadtteil zu minimieren. Aus der Antwort ergeben sich allerdings neue offene Punkte.

Wir fragen daher an:

1.    Die Autobahn GmbH teilt mit, dass „die bisherigen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) aktualisiert wurden. Mit Einführung der RLS-19 zum 1.3.2021 ist eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchungen erforderlich, welche ggf. eine Änderung des bisherigen Schallschutzkonzeptes nach sich ziehen.” Liegt diese neue schalltechnische Untersuchung der Verwaltung bereits vor? Hat die Verwaltung diese bei der Autobahn GmbH bereits angefordert? Wenn nein, warum nicht? Kann diese den Gremien zur Verfügung gestellt werden?

2.    Im Zusammenhang mit dem Thema „Tempo 80 aus Lärmschutzgründen“ erwähnt die Autobahn GmbH das (nicht rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 14.04.2021. Das Urteil beruht auf den Gegebenheiten am 18.05.2020. Diese haben sich durch Inkrafttreten der RLS-19 zum 01.03.2021 geändert.
In dem genannten Urteil ist ferner wörtlich ausgeführt:
„Eine Gesamtlärmbetrachtung findet vielmehr regelmäßig im Rahmen einer Lärmaktionsplanung im Sinne von § 47d BImSchG statt, für die indes die Gemeinde zuständig ist (§ 47e BImSchG). Im Rahmen von Lärmaktionsplänen können auch Geschwindigkeitsbeschränkungen … aufgenommen werden, an die die Straßenverkehrsbehörde als Fachbehörde … gebunden ist. Der Lärmaktionsplan der Stadt Mainz sieht indes keine Festlegung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für die A 63 vor.“
Wird die Verwaltung bei der anstehenden neuen Lärmkartierung die gesetzlich vorgeschriebenen neuen Lärmschutzrichtlinien (RLS-19) beachten?
Wird die Verwaltung bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans ihre Zuständigkeit für die Forderung nach Tempo 80 entsprechend den Ausführungen des Verwaltungsgerichts beachten?

3.    Es wird weiter ausgeführt: „Entsprechend der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) vom 14. Juni 2002 liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der Luftqualität nicht bei der Autobahn GmbH, sondern beim Landesamt für Umwelt in Mainz.“ Hat die Verwaltung beim Landesamt für Umwelt eine Luftmessstation (einschl. Feinstaubmessung) beantragt? Wenn nein, warum nicht?

4.    Die Erneuerung des Brückbauwerks am Mainzer Kreuz ist umstritten, weil für den Neubau kein Planfeststellungsverfahren vorliegt. Die Autobahn GmbH führt aus, dass “die Stadtverwaltung Mainz uns keinen Baustopp vorgetragen oder sogar erlassen (hat)”. In der Antwort zur Anfrage Nr. 0433/2018 der ÖDP-Stadtratsfraktion betreffend Rechtmäßigkeit des Brückenbaus am Autobahnkreuz Mainz-Süd und der Haltung der Verwaltung hierzu wurde u.a. mitgeteilt, dass die Verwaltung den Baufortschritt nicht gefährden wolle. Warum nimmt die Verwaltung nicht ihre im sogenannten „Abstimmungsverfahren“ gegebene Zustimmung zu dem Brückenbau (Schreiben vom 03.06.2013) zurück, nachdem das jetzt entstehende Bauwerk etwas völlig anderes ist als dasjenige, das den im Abstimmungsverfahren vorgelegten Plänen zugrunde lag? Wann gedenkt die Verwaltung darauf zu reagieren, dass ihre im Schreiben an den LBM vom 03.06.2013 genannten Bedingungen nicht eingehalten wurden und nachdem seither fast neun Jahre vergangen sind?

5.    Wann erhält der Ortsbeirat Marienborn von der Stadt Mainz eine Stellungnahme zu seiner Resolution vom 16.06.2021?

 
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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