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Antrag / Anfrage / Rede

Schutz von Nestern und Jungvögeln – Zeiträume für Rückschnittmaßnahmen an Hecken und Bäumen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12. Juli 2016

Die ÖDP-Fraktion wird immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern auf Rückschnittmaßnahmen aufmerksam gemacht, die auf Veranlassung des Grünamts im Frühjahr/Sommer an Hecken und Bäumen durchgeführt werden, in denen Vögel nisten bzw. sich Jungvögel und junge Eichhörnchen befinden. Der NABU Rheinhessen hat in einer Pressemitteilung am 21. Juni 2016 nochmals zur Vorsicht geraten: „Gerade jetzt gibt es bei vielen Singvögeln wie Amsel, Buch- und Grünfink eine zweite Brut. Wer dann seine Sträucher schneidet, riskiert den Vogelnachwuchs.“ Bei freigelegten Nestern fehle dann der Wetterschutz und Beutegreifern würde die Suche nach Gelegen leicht gemacht, wenn schützende Zweige entfernt werden. „Denn selbst im Juli findet man noch frische Gelege“, so der NABU.

Wir fragen daher an:

1. Welche Zeiträume sieht die Verwaltung für Rückschnittmaßnahmen an städtischen Hecken und Sträuchern vor?
2. Welche Zeiträume zum Rückschnitt gelten für Privatpersonen bzw. andere Grundstückseigentümer wie z.B. die Deutsche Bahn AG?
3. Welche Ausnahmen bestehen bzgl. der Zeiträume für den Rückschnitt an städtischem Grün. Welche Ausnahmen bestehen für Privatpersonen und andere Grundstückseigentümer?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender
Antwort der Verwaltung

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