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Antrag / Anfrage / Rede

Sozialbestattungen in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.10.2014

Sozialbestattungen finden dann statt, wenn Personen versterben, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Zumeist gibt es auch keine Angehörigen mehr, oder die Angehörigen gehören selbst zu der Gruppe der Menschen mit geringem Einkommen. In diesen Fällen obliegt es der Friedhofsbehörde der Stadt Mainz, für eine würdige Bestattung zu sorgen.

Wir haben hierzu folgende Fragen:

1. Wer ist konkret für die Organisation der Bestattungen für den oben genannten Personenkreis verantwortlich?
2. Wie viele solche Bestattungen finden in Mainz jährlich statt?
3. In wie vielen Fällen sind noch Angehörige vorhanden?
3.1. Werden diese Angehörigen für die entstehenden Kosten in Anspruch genommen?
3.2. Wie ist das Procedere?
4. Ist für diese Bestattungen ein Bestattungsunternehmen von der Friedhofsbehörde beauftragt?
4.1. Wenn ja, welches Institut?
4.2. Wenn nein, wie ist die Bestattung sonst organisiert?
5. Trifft es zu, dass Angehörige von Personen, bei denen Sozialbestattungen durchgeführt werden, mit der Auskunft konfrontiert werden, „sie hätten sich um alle Modalitäten (Musik; Blumen; Pfarrer) selbst zu kümmern“?
6. Gibt es eine Vereinbarung mit den Religionsgemeinschaften darüber, wie diese (Dekanat; Pfarrgemeinden) über die anstehenden Bestattungen informiert werden, damit eine geistliche Begleitung erfolgen kann?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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