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Antrag / Anfrage / Rede

Spendenpraxis der städtischen Gesellschaften

Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.05.2012

In einem offenen Brief vom 13.03.2012 hatten wir Herrn Bürgermeister Beck in seiner Funktion als Beteiligungsdezernent um eine kurzfristige Stellungnahme zur Spendenpraxis der städtischen Gesellschaften gebeten. Wir erhielten daraufhin am 28.03.2012 ein Antwortschreiben des Bürgermeisters, in dem uns angekündigt wurde, dass Antworten auf unsere Fragen und eine Übersicht über die Spendenpraxis der stadtnahen Gesellschaften uns schnellstmöglich zukommen würden. Dies ist bis heute – über einen Monat später – leider nicht geschehen. Die Spendenpraxis der städtischen Gesellschaften ist nun im Nachgang zu unserer Anfrage, die auch in der Presse damals ausführlich thematisiert wurde, auch Gegenstand eines Antrages zur Stadtratssitzung am 09.05.2012. Eine umgehende Beantwortung unserer Fragen vom März ist daher dringend erforderlich, um eine umfassende Bewertung des Themas vornehmen zu können.

Wir fragen daher an:

1. Ist es üblich, dass die Gesellschaften der Stadt Mainz an Vereine oder andere Organisationen spenden. Welche Gesellschaften haben in den vergangenen fünf Jahren an wen in welcher Höhe gespendet?

2. Existiert bei den Gesellschaften ein Budget für solche Spenden? Wenn ja: Wer verfügt darüber?

3. Wie lassen sich die Spenden mit dem Geschäftszweck der jeweiligen Gesellschaft vereinbaren?

4. Welche Geschäftsführer haben persönliche Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen bei ihren Gesellschaften angemeldet?

5. Welche persönlichen Mitgliedschaften von Geschäftsführern werden von den Gesellschaften getragen?

6. Wann und bei welchen Gesellschaften wurden zuletzt Innenrevisionen durch die Beteiligungsverwaltung durchgeführt?

7. Führt das Beteiligungsmanagement in unregelmäßigen Abständen stichprobenartige unangekündigte Innenrevisionen ohne Anfangsverdacht bei den Gesellschaften durch?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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