Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Sportfördergesetz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.12.2012

Wir haben bereits mehrfach in Briefen an den Oberbürgermeister angemahnt, dass die Stadt ihren Aufgaben nach dem Sportfördergesetz nicht in ausreichendem Umfang nachkommt. Die Paragraphen 1 und 2 des Sportfördergesetzes legen eine Aktiv-Verpflichtung für die Kommunen fest.

Wir fragen daher an:

1. Eine der Pflichtaufgaben lautet, regelmäßig Sportstätten-Rahmenleitpläne aufzustellen. Wann wurde zuletzt ein Sportstätten-Rahmenleitplan bzw. ein Sportstättenbedarfsplan aufgestellt?
2. Erfasst dieser Plan auch Anlagen, die nicht von der Stadt Mainz zur Verfügung gestellt werden? Z.B. Eissporthalle, Minigolf-Platz, Angelweiher, Bootssportanlagen etc.?
3. Sofern letztgenannte Anlagen den Vereinen nicht von der Stadt Mainz zur Verfügung gestellt werden: Erfolgt eine Überprüfung, ob die Bedingungen zur kostenfreien Überlassung gemäß Sportfördergesetz insbesondere im Hinblick auf die Grundstücke für die Vereine erfüllt sind?
4. Sämtlichen Vereinen stehen im Rahmen der Sportförderung der Stadt Mainz, des Landessportbundes und der Landesregierung Fördermöglichkeiten offen, welche diese auch in Anspruch nehmen. Insofern fallen auch diese Vereine unter das Sportfördergesetz für die kostenfreie Überlassung der Sportanlage bzw. des Grundstückes. Eine Betrachtung ist lediglich differenziert zu führen im Hinblick auf Öffnung der Sportanlagen für andere Benutzergruppen.
a) Erfolgt bei dem Abschluss z.B. von Pachtverträgen zwischen Stadt Mainz und Vereinen eine solche Überprüfung?
b)Erfolgt eine Beratung im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten der Vereine?
5. Hat das Liegenschaftsamt Vermietungs- bzw. Verpachtungsangelegenheiten im Hinblick auf das Sportfördergesetz mit dem Sportamt abgestimmt?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

Zurück