Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Suchtprävention an den Mainzer Schulen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.11.2026

Die Schule ist ein zentraler Lernort und sozialer Lebensraum, in dem Heranwachsende einen großen Teil ihrer Zeit verbringen. Damit bietet sie systematische und nachhaltige Möglichkeiten zur Prävention von Suchtgefahren. Suchtprävention ist nach § 1 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes ein pädagogischer Auftrag der Schule.

Eine besondere Rolle kommt, neben oder in Zusammenarbeit mit multiprofessionellen Teams, den speziell qualifizierten Beratungslehrkräften für Suchtprävention zu. Sie initiieren und organisieren die suchtpräventiven Aktivitäten an den Schulen und sind somit zentrale Schlüsselpersonen. Vorrangiges Ziel der Suchtprävention ist es, die Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, um schädlichen Verhaltensweisen und den negativen Auswirkungen des Suchtmittelkonsums vorzubeugen.

Die Stadt Mainz ist als Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig und finanziert unter anderem die Schulsozialarbeit. Soweit die erfragten Angaben in die Zuständigkeit des Landes fallen, bitten wir die Verwaltung, diese beim Land einzuholen.

Wir fragen daher an:

1.    Sind an allen Mainzer Schulen speziell ausgebildete und qualifizierte Beratungslehrkräfte für Suchtprävention tätig? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl dieser Lehrkräfte (und deren Vertretungen, etwa im Krankheitsfall) nach Schulen bzw. Schularten auf. 
2.    Mit wie vielen Wochenstunden werden die Beratungslehrkräfte für diese Aufgabe von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt? Sind offene Sprechzeiten vorgesehen? Wie können Kinder, Jugendliche und auch Eltern die Beratungslehrkraft erreichen?
3.    Wird diese zusätzliche Tätigkeit der Lehrkräfte gesondert vergütet?
4.    Welche suchtpräventiven Schulprojekte und Aktivitäten wurden im Schuljahr 2025/26 bzw. bisher im Schuljahr 2026/27 umgesetzt?
5.    Wie viele Kinder und Jugendliche konnten mit den Projekten erreicht werden?
6.    Welche Angebote der Suchtprävention an Mainzer Schulen werden von der Stadt finanziert oder gefördert (z. B. durch die Schulsozialarbeit oder das Jugendamt), und wie arbeiten diese mit den Beratungslehrkräften zusammen?
7.    An wie vielen Mainzer Schulen ist Schulsozialarbeit eingerichtet, und in welchem Umfang ist sie dort in der Suchtprävention tätig?
8.    Sieht die Verwaltung einen Bedarf an einem höheren Personalschlüssel und an zusätzlichen ausgebildeten Fachkräften, um den Anforderungen an den Schulen gerecht zu werden? Wenn ja: Wird sie sich gegenüber dem Land dafür einsetzen?


Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Zurück