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Antrag / Anfrage / Rede

Tierkörperbeseitigung

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.10.2014

Die EU-Kommission hat 2012 entschieden, dass die Umlage der Kommunen für Verluste des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung eine unzulässige staatliche Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof hat nun am 16.07.2014 die Klage der Bundesregierung gegen die Kommission zurückgewiesen (Urteil EuG vom 16.07.2014 – T-309/12, Urteil nachlesbar unter dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=16.07.2014 &Aktenzeichen=T-309/12) Durch dieses Urteil ist auch die Organisation der Tierkörper-beseitigung in Rheinland-Pfalz betroffen und muss neu organisiert werden.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

1. Wie hoch war der Beitrag der Stadt Mainz zu der Umlage für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren?
2. Könnte es dazu kommen, dass auch für die Stadt Mainz eine Nachschusspflicht entsteht, wenn der bisherige Zweckverband 42 Millionen Umlagemittel zurückzahlen muss? Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Welche Pläne gibt es für eine Neuordnung der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz und wie ist die Stadt Mainz in diese Planungen eingebunden?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

 

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