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Antrag / Anfrage / Rede

Überprüfung des Barwertes von Versorgungszusagen für Geschäftsführer der städtischen GmbHs

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.09.2012

Der Wirtschaftsprüfer erhielt bis Ende 2009 für das Testat der GmbH lediglich ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Bewertung der Versorgungsverpflichtung gemäß der Steuerbilanz. Weil diese insbesondere aufgrund des dramatischen Verfalls der Kapitalmarktzinsen in der Regel nicht die Versorgungszusage in der aktuellen Höhe abbildete, ist nach dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ab dem 31.12.2009 ein weiteres Gutachten gemäß der Handelsbilanz erforderlich. Die Neuregelungen führen zu beträchtlichen Konsequenzen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen: HGB-Bilanzierer müssen erwartete Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation schätzen und einen aktuellen Rechnungszins verwenden. Die Auswirkungen auf die Rückstellungshöhe werden in der Regel erheblich sein. Aus der Gegenüberstellung der beiden Werte ergibt sich aller Voraussicht nach eine Unterdeckung im versicherungsmathematischen Barwert der Versorgungszusage, welcher eine sofortige Nachschusspflicht nach sich ziehen würde.

Wir fragen daher an:

1. Erfolgt die Überprüfung der Versorgungszusagen für GmbH-Geschäftsführer der städtischen GmbHs durch die Wirtschaftsprüfer gemäß den Modalitäten des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes auch für Altverträge?
2. Falls nein, warum nicht?
3. Sind in der Vergangenheit bereits Barwertlücken aufgetreten? Wenn ja, bei welchen Gesellschaften und dort jeweils in welcher Höhe?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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