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Antrag / Anfrage / Rede

Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe im Plangebiet „B 158“

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.07.2023

Antwort der Verwaltung

Der Bauausschuss hat in einer Sondersitzung am 16.03.2023 einem Bauantrag für ein Büro- und Laborgebäude im Plangebiet des „B 158“ die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um 1,40 m (12 %), im Bereich der technischen Aufbauten um 3 m, bzw. 3,74 m mit großer Mehrheit bewilligt. Die im Bereich des geplanten Vorhabens auf 12 m reduzierte Höhe baulicher Anlagen resultiert aus klimaökologischen Untersuchungen zur Sicherung der Durchlüftung. Auf die Frage im Ausschuss, warum das Gebäude nicht entsprechend tiefer ins Erdreich gebaut werden könne, um die Überschreitung der Gebäudehöhe zu vermeiden, antwortete die Verwaltung, dies sei aufgrund zu erwartender archäologischer Funde in ca. 1 -2 m Tiefe nicht möglich. Aus Zeitgründen wurde die Ausschusssitzung leider beendet, bevor der Sachstand bezüglich der genannten archäologischen Funde zufriedenstellend erörtert werden konnte.

Wir fragen daher an:

1.    Mit welchen zusätzlichen Funden wird außer der nahe der südlichen Bebauungsplangrenze verlaufenden "Römischen Wasserleitung Finthen – Mainz" im Plangebiet „B 158“ gerechnet?
2.    In welcher Tiefe ab OK Gelände werden im Planbereich „B 158“ Funde erwartet?
3.    Das geplante Gebäude soll mit einer Teilunterkellerung um mehr als 4 m unter die Geländeoberkante in die Tiefe reichen. Welche Maßnahmen sind für den Fall archäologischer Funde vorgesehen?
4.    Welche Konsequenzen hat die Befreiung von der im „B 158“ festgelegten Gebäudeobergrenze für die weitere Bebauung?
5.    Wie wurde die geplante Höhenüberschreitung im Randbereich des Plangebiets von Seiten des Planungs- und Gestaltungsbeirats bewertet?


Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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