Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Umgestaltung Hopfengarten

Anfrage zur Stadtratssitzung am 15.07.2015

In den städtischen Gremien liegt derzeit die Beschlussvorlage 1014/2015 zum Thema „Platzgestaltung Hopfengarten – Gestaltung des öffentlichen Raums“ vor. Zur vorliegenden Gestaltungsplanung haben sich aber durch die Vorlage neue Aspekte ergeben, die bisher kaum diskutiert wurden.

Wir fragen daher an:

1. Die Wirtschaftsgärten der beiden Betriebe „Zum Schambes“ und „Sofra Celik II“ sollen Richtung Platzmitte verlegt werden. Laut Gestaltungsplanungen auf Seite 22 werden nicht nur die beiden Außenbewirtschaftungen von den Gebäuden weg in Richtung Platzmitte verlegt, sondern zudem auch gegenseitig vom Standort vor den beiden Gebäuden vertauscht. Warum erfolgt hier eine Verlegung der Wirtschaftsgärten? Warum werden die Wirtschaftsgärten nicht wenigstens direkt gegenüber der jeweiligen Gaststätten geplant? Besteht hierdurch die nicht die Gefahr der Nutzung der Sitzplätze durch konkurrierende Betriebe, z.B. an Markttagen? Welche Aspekte spielen wir der Brandschutz und die „Nutzungscharakteristik“?
2. Die Außenbewirtschaftung der Gaststätte „Zum Schambes“ wird von um 13 Qudratmeter auf 32 Qudratmeter reduziert, bei der Gaststätte „Sofra Celik II“ wird der Wirtschaftsgarten um 5 Qudratmeter auf 32 Quadratmeter erhöht. Welche Gründe haben diese Änderungen? Könnte zumindest eine Reduzierung der Flächen für die Wirtschaftsgärten vermieden werden? Wenn nein, warum nicht?
3. Wurden die beabsichtigten Änderungen mit den beiden Gastronomen/Pächtern besprochen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie sieht das Brandschutzkonzept für den Hopfengarten aus und was hat sich hier nach Abschluss der Baumaßnahmen verändert?
5. Warum entscheidet der Mainzer Stadtrat nicht über diese Vorlage? Ist mit weiteren Vorlagen in dieser Sache zu rechnen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück