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Antrag / Anfrage / Rede

Umweltbelange Universitätsklinik

Anfrage zur Stadtratssitzung am 23.09.2020

Mit rund 7.980 Beschäftigten, 660 Auszubildenden und Praktikanten und rund 3.400 Studierenden ist die Universitätsmedizin ein wichtiger Arbeitgeber. Aktuell werden knapp 70.000 Patienten stationär und 280.000 ambulant behandelt. (https://www.unimedizin-mainz.de/ueber-uns/daten-fakten.html)

Trotz der Fläche von ca. 190.000 m2 westlich + ca. 35.000 m2 östlich der Langenbeckstraße existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, der die Umweltbelange sowohl für das Klinikgelände selbst als auch für die angrenzende Stadt verbindlich schützt. Entsprechend einem internen Baumasterplan sollen bis 2025 etliche weitere Baumaßnahmen fertig gestellt werden. Dieser wird auch danach je nach Anforderung in einem dynamischen Prozess fortgeschrieben werden. (https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/portal/AZ_Bauprojekte_2017.pdf)

Fertig gestellt ist u. A. der „Forscherriegel“ an der Hangkante über Zahlbach. Das Gebäude bestehend aus 5- und 6-geschossigen Einzelgebäuden, die durch geschosshohe geschlossene Verbindungsbauten einen Komplex von ca. 147,00 m Länge bilden, riegelt die aus Westen strömenden Luftleitbahnen ab.

Das Gelände der Uniklinik wurde bereits in den Klimauntersuchungen von 1998 als eines der innerstädtischen Wärmeinseln identifiziert. Mittlerweile dürfte sich die Situation in dieser Hinsicht deutlich verschärft haben.

Der Schutz vor Extremwetter wie Hitze und Starkregen ist eine stadtweite Aufgabe. Da bei mehreren oder größeren Projekten in der Summe negative Effekte auf den Klimakomfort wahrscheinlich sind, ist eine geeignete Planung unentbehrlich. Ziel sollte sein, die thermische Belastung, insbesondere für ein sensibles Gebiet wie das Klinikum und auch die seines Umfeldes so weit wie möglich zu reduzieren.

Wir fragen daher an:

1. Welches Konzept liegt der Bebauungsstruktur, bzw. dem „Baumasterplan“ des betreffenden Gebietes zu Grunde, das die Umweltbelange, insbesondere des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Artenschutzes berücksichtigt?
2. Welche Festlegungen regeln die Stellung und die Höhenentwicklung der Baukörper im betreffenden Gebiet, insbesondere im Interesse der meist westlichen bis südwestlichen Luftleitbahnen?
3. Welche bauplanungsrechtlichen Festsetzungen legen Freihaltezonen zur Durchströmbarkeit des betreffenden Gebietes fest?
4. Wurde für das betreffende Gebiet bereits eine Bioklimastudie erstellt, die Konzepte zur Verbesserung sowohl der stadtklimatischen als auch der gebietsinternen Belange bereithält?
5. Welche grünordnerische Festsetzungen regeln im betreffenden Gebiet die max. Versiegelung, legen Flächen zur Bepflanzung, Flächen zur Versickerung und Regenrückhaltung oder Dach- und/ oder Wandbegrünung fest?
6. Wurden die vorhandenen Bäume erfasst und kartiert?
7. Die historischen Gebäude einschließlich der Grünanlage auf dem Gelände stehen unter Denkmalschutz (Denkmalzone Krankenhaus – Z 81/1.1 in Mainz). In letzter Zeit wird öffentlich über deren Abriss diskutiert, um den Platzbedarf des Klinikums zu decken. Welche Maßnahmen schützen den Erhalt dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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