Antrag / Anfrage / Rede
Untersagung des Verkaufsstandes „Gude Dorscht und Worscht“ an der MEWA ARENA – Genehmigung, Kontrollen und Entscheidungsgrundlagen
Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.11.2026
Der Verkaufsstand „Gude Dorscht und Worscht“ bot im Umfeld der MEWA ARENA Speisen und Getränke an. Nach den vorliegenden Informationen konnte der Stand zunächst betrieben werden; seit September 2026 ist der Verkauf am bisherigen Standort nicht mehr gestattet. Zudem liegen Hinweise darauf vor, dass der Stand an Heimspieltagen regelmäßig behördlich kontrolliert wurde.
Wir bitten um eine nachvollziehbare Darstellung der Genehmigungslage, der dokumentierten Kontrollen und der Gründe für die Entscheidung. Auch soll geklärt werden, ob Eingaben oder Kontakte externer Akteure zu diesem konkreten Standort aktenkundig sind.
Wir fragen daher an:
1. Welche Genehmigungen, Gestattungen oder sonstigen behördlichen Entscheidungen lagen für den Betrieb des Verkaufsstandes am bisherigen Standort vor, und für welche Zeiträume sowie unter welchen Auflagen galten sie?
2. Welche konkrete behördliche Entscheidung führte dazu, dass der Verkauf am bisherigen Standort ab September 2026 nicht mehr möglich war (Art der Maßnahme, Datum und zuständige Dienststelle)?
3. Auf welche konkreten Rechtsvorschriften und tatsächlichen Feststellungen stützt sich diese Entscheidung?
4. Welche Umstände oder rechtlichen Bewertungen waren für die Entscheidung ausschlaggebend, nachdem der Stand zuvor bereits betrieben worden war?
5. Wie viele behördliche Kontrollen des Verkaufsstandes fanden seit Beginn des Betriebs statt, an welchen Tagen und durch welche Dienststellen?
6. Welche Ergebnisse, Beanstandungen oder Anordnungen wurden bei diesen Kontrollen dokumentiert, und wann wurden sie dem Betreiber mitgeteilt?
7. Aus welchem Anlass fanden die Kontrollen statt: im Rahmen regelmäßiger Überwachung oder aufgrund konkreter Hinweise bzw. Beschwerden?
8. Liegen der Stadtverwaltung Eingaben, Beschwerden oder dokumentierte Kontakte von Dritten vor, die sich ausdrücklich auf diesen Verkaufsstand beziehen? Falls ja, um welche Art von Absendern handelt es sich jeweils (z. B. Privatpersonen, Gewerbetreibende, Verein bzw. Stadionbetreiber), wann gingen sie ein und wurden sie im Entscheidungsverfahren berücksichtigt?
9. Nach welchen Kriterien werden vergleichbare mobile Verkaufsangebote im Umfeld der MEWA ARENA genehmigt bzw. kontrolliert, und gelten diese Kriterien für alle Anbieter gleichermaßen?
10. Welche rechtlich zulässigen Möglichkeiten für eine Fortführung des Betriebs – am bisherigen oder an einem alternativen Standort – wurden geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Wir bitten um eine möglichst chronologische Beantwortung unter Benennung der jeweils zuständigen Stellen sowie der maßgeblichen Entscheidungs- und Kontrolltermine.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender