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Antrag / Anfrage / Rede

Vermeidung von Florenverfälschung

Anfrage zur Stadtratssitzung am 27.09.2006

Der Schutz einheimischer Pflanzen ist im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz verankert. Dieser Schutz bezieht in der freien Natur auch die genetische Ebene mit ein. Bislang ist jedoch die Land- und Forstwirtschaft von dieser Regelung ausgenommen. „Einheimisches“ Gehölzpflanzgut kommt im Wesentlichen aus Baumschulen im süd- und osteuropäischen Raum und kontaminiert mit fremden Genen permanent die einheimische Pflanzenwelt. Dieser „Florenverfälschung“ kann man nur entgegen wirken, wenn man autochthone Gehölze pflanzt. Diese Bäume und Sträucher haben sich über viele Generationen natürlich an ihrem Standort vermehrt und sich den Lebensbedingungen optimal angepasst. Mit ihren Überlebensstrategien gegen Frost und Schädlinge sind sie viel widerstandsfähiger als importierte Pflanzen und führen deshalb zu weniger Folgekosten. Wegen des hohen Aufwands beim Sammeln und Vermehren des Pflanzenguts sind die Anschaffungskosten jedoch höher als die der Massenware aus dem Ausland. Es gibt jedoch die Möglichkeit, durch die Verwendung von jüngerem und kleinerem Pflanzenmaterial Geld einzusparen.

In Bayern und Baden-Württemberg gibt es bereits praxisnahe Verfahren zur Nutzung von autochthonen Gehölzen. In Rheinland-Pfalz wurden durch „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ (FAWF in Trippstadt) über Jahre hinweg die Voraussetzungen geschaffen, eine Florenverfälschung zu vermeiden. Es wurde inzwischen ein umfangreicher Katalog mit einem regional angepassten Sortiment von Jungpflanzen zusammengestellt. Um landesweit Erfolg zu haben, ist es wichtig, dass größere Städte die Vorreiterrolle übernehmen. Zu dieser Problematik gibt es auch ein Faltblatt der Stiftung Naturerbe Rheinland-Pfalz.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Ist die Problematik der „Florenverfälschung“ in der freien Landschaft der Stadt Mainz bei der Unteren Naturschutzbehörde und dem Umweltamt bekannt?

2. Werden bei Ausgleichsmaßnahmen Pflanzungen von autochthonen Gehölzen geprüft, um den Ausgleich nicht zu einem „genetischen Eingriff“ zu machen?

3. In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist es zulässig, bestimmte Ursprungsorte der Gehölze vorzuschreiben. Wurde davon bereits Gebrauch gemacht?

4. Wie viel Wert legt die Stadt Mainz auf den Erhalt der einheimischen Arten und Populationen? Ist sie gewillt, für die Pflanzung von autochthonen Gehölzen mehr Geld zu investieren, aber dadurch auch die Folgekosten für Nachpflanzungen etc. zu senken?

 

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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