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Antrag / Anfrage / Rede

Verschmelzung PMG auf MAG

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.03.2026

Antwort der Verwaltung

Die Parken in Mainz GmbH (PMG) ist zu je 50% eine Tochtergesellschaft der Stadt Mainz und der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH (MAG). An der MAG ist die Stadt Mainz (zum Teil direkt, zum Teil indirekt über die ZBM) letztendlich zu 49,9% beteiligt.

Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. der Geschäftsführung) sowie die benötigte Bürofläche und kaufmännische Infrastruktur für die PMG werden durch die MAG zu Verfügung gestellt. Dafür werden komplexe laufende Leistungsverrechnungen benötigt, sowie – wie gerade aktuell – aufwendige Überprüfungen der die beiden Unternehmen verknüpfenden Verträge.
Daher könnte es zur Ersparnis von organisatorischen und Verwaltungs-Aufwendungen sinnvoll sein, die Tätigkeiten der PMG auch formal in die MAG einzugliedern, was dem aktuellen de facto Zustand entspricht. Eine Anpassung des Geschäftszwecks der MAG wäre hierzu nicht erforderlich.

Auch die zusätzliche Besetzung des Beirats und der Gesellschafterversammlung der PMG - und die damit einhergehende zeitliche Belastung - durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Mainz würde durch eine Verschmelzung der PMG auf die MAG entfallen.

Allerdings würde die (direkte und indirekte) Beteiligung der Stadt Mainz an der PMG durch eine Verschmelzung mit der MAG von derzeit 74,95% auf 49,9% sinken, wohingegen die externen Gesellschafter der MAG (Epple Holding GmbH, Rheinhessen Sparkasse, Volksbank Darmstadt Mainz eG) einen stärkeren Einfluss auf die Geschäfte der PMG bekämen.

Wir fragen daher an:

1.    Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass sich lohnende Synergieeffekte aus einer Verschmelzung der PMG auf die MAG ergeben können? Welche weiteren Synergieeffekte (außer den oben genannten) sieht die Verwaltung?
2.    Welche technischen und formalen Hürden bestehen aus Sicht der Verwaltung bei einer Verschmelzung der PMG auf die MAG.
3.    Muss die Stadt Mainz zwingend zu mehr als 49,9% an der Tätigkeit der PMG beteiligt sein? (In den letzten Jahren wurde der größte Teil der Gewinne der PMG nicht ausgeschüttet, sondern auf neue Rechnung vorgetragen.)
4.    Welche Auswirkungen hätte die Verschmelzung auf die Rheingoldhalle Verwaltungs-GmbH und die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG, an denen die PMG jeweils zu 30,64% beteiligt ist (restliche Beteiligung: Stand Mainz).

 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

 

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