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Antrag / Anfrage / Rede

Versorgung des Ortsbezirkes Mainz-Lerchenberg mit regenerativen Energien

Prüfantrag zur Stadtratssitzung am 27.09.2006

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Verwaltung soll prüfen, ob das faktische Verbot der Nutzung regenerativer Energien im Ortsbezirk Mainz-Lerchenberg durch die Gestaltungssatzung (Rechtsverordnung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Mainz-Lerchenberg vom 15.04.1998) und die Heizungssatzung (Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernheizung für das Gebiet Mainz-Lerchenberg und das ZDF vom 05.07.1984) mit der Verpflichtung, Heizleistung ausschließlich vom Fernwärmeversorger zu beziehen, aufgehoben werden kann oder in geeigneter Form anzupassen ist.

 

Begründung:

 

Die Satzung über den Anschlusszwang an das Fernwärmenetz schreibt vor, zwecks Luftreinhaltung ausschließlich die vom Heizwerk gelieferte Fernwärme zur Raumheizung und Warmwasserbereitung zu nutzen. Rein formal ist die Verwendung von Sonnenenergie und anderer regenerativer Energiequellen erlaubt. Dies wird aber wirtschaftlich ausgehebelt, weil auch bei anderer Wärmeerzeugung (Solar, Holzpellets, Erdwärme) die Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Heizwerkbetreiber mit hohen Grundgebühren voll bestehen bleibt.

 

Weiterhin verbietet die Ortssatzung indirekt Solaranlagen, indem diese für geneigte Dächer nur rote oder braune Dachziegeln, mit ausgeprägter vertikaler Rippung sowie als Alternative die Begrünung von Dachflächen vorschreibt (vgl. § 6 GestaltungsS Mainz-Lerchenberg). Ein Angebot von Herrn Bürgermeister Norbert Schüler, im Einzelfall die Zulassung kleiner Flächen per Ausnahmegenehmigung prüfen zu wollen, ist nicht hilfreich, da sich wegen der Kosten der Grundinstallation (Verkabelung, Wechselrichter usw.) nur große Flächen rechnen.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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