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Antrag / Anfrage / Rede

Vertrag zwischen Stadtwerke Mainz Netze GmbH und Stadt Mainz über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.09.2012

Die Beleuchtung der Stadt Mainz im öffentlichen Raum ist eine der grundlegenden Versorgungsaufgaben der Stadt Mainz. „Um zukünftig den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung kostentransparent steuern zu können, ist der Abschluss eines umfassenden Vertrags zwischen der Stadt Mainz und der SWM AG notwendig.“ So ein Zitat aus der Beschlussvorlage 2024/2011 zum Thema Straßenbeleuchtung in Mainz.

„Gegenstand des Vertrags sind der Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, deren Neu-, Um- und Rückbau sowie die Versorgung der Stadt Mainz mit Licht. Neu aufgenommen wurde die Gebäudeillumination und die Weihnachtsbeleuchtung, so dass die gesamte öffentliche Beleuchtung durch den Vertrag geregelt ist.“ Daraus leitet sich u.E. ab, dass die gesamte Beleuchtung im öffentlichen Raum durch diesen Vertrag abgedeckt ist, dazu gehört eben auch der Neubau von Lichtpunkten auch für Fußgängerüberwege.

Wir fragen daher an:

1. Beinhaltet der Vertrag die Abwicklung von Kosten für Testläufe neuer Beleuchtungstechnologien, z.B. von LED-Teststrecken? Wenn nein, warum sind diese Maßnahmen nicht im Leistungsumfang der Stadtwerke Mainz Netze GmbH enthalten?
2. Bei der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen wurde in der Vorlage 2028/2010 ausgeführt, dass diese Kosten von der Stadt Mainz zu tragen sind, daher wurden viele Fußgängerwege letztlich aus Kostengründen entfernt. Handelt es sich bei der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen um Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum? Wenn ja, warum sind diese Maßnahmen nicht im Leistungsumfang der Stadtwerke Mainz Netze GmbH enthalten?
3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, diese Fragen juristisch klären zu lassen und die Finanzierung über den o.a. Vertrag in irgendeiner Form sicherzustellen?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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