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Antrag / Anfrage / Rede

Wasserpreise in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.11.2008

Die Fraktionsgruppe ödp/Freie Wähler hat die Verwaltung bereits mehrfach um Aufklärung über die Zusammensetzung der Trinkwasserpreise im Mainzer Stadtgebiet gebeten. Anlass war die Erhöhung des Trinkwasserpreises in den Ortsteilen Mainz-Laubenheim und Mainz-Ebersheim, die von der Wasserversorgung Rheinhessen (WVR) versorgt werden. Die von der Verwaltung vorgelegte Auskunft über die Zusammensetzung des Trinkwasserpreises der Stadtwerke Mainz, zuständig für die Versorgung der übrigen Mainzer Stadtteile, entsprach nicht der auch in anderen Kommunen üblichen Methode (Darlegung der Selbst- bzw. Herstellungskosten) und ist kein Beleg für eine sachgerechte Festlegung des Trinkwasserpreises.

 

Auf die Frage nach der Zulässigkeit der Höhe der Konzessionsabgabe, die die Stadt mit der WVR für Mainz-Laubenheim und Mainz-Ebersheim vereinbart hat, verwies Finanzdezernent Kurt Merkator auf die Konzessionsabgabenverordnung als Grundlage. Nach unserem Kenntnisstand erfasst die Konzessionsabgabenverordnung jedoch nur Konzessionsabgaben für Strom und Gas. Die Zulässigkeit der Höhe der Konzessionsabgabe ist darum anhand der Antwort aus dem Finanzdezernat nicht nachprüfbar.

 

Bis zur Vorlage einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Kostenkalkulation für den Trinkwasserpreis der Stadt Mainz einschließlich des Nachweises des Erfordernisses für die Höhe der jährlichen Konzessionszahlung müssen ödp/Freie Wähler davon ausgehen, dass der Trinkwasserpreis überhöht und deshalb ungerechtfertigt ist und auf das kostendeckende Niveau gesenkt werden muss. In diesem Zusammenhang weisen ödp/Freie Wähler darauf hin, dass die am 30. September 2008 in der Allgemeinen Zeitung vorgelegte Statistik über die Trinkwasserpreise in Rheinland-Pfalz die Stadt Mainz als einsamen Spitzenreiter beim Trinkwasserpreis im ganzen Bundesland ausweist.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie setzt sich die Kalkulation des Trinkwasserpreises für die Mainzer Stadtteile Laubenheim und Ebersheim zusammen? Wie hoch sind die Selbst- bzw. Herstellungskosten und wie setzen sie sich im Detail zusammen?

 

2. Wie setzt sich die Kalkulation des Trinkwasserpreises für das übrige Mainzer Stadtgebiet zusammen? Wie hoch sind die Selbst- bzw. Herstellungskosten und wie setzen sie sich im Detail zusammen?

 

3. Welchen Anteil haben Konzessionsabgaben in den Mainzer Stadtteilen Laubenheim und Ebersheim am Grund- oder Mengenpreis?

 

4. Bitte belegen Sie die Zulässigkeit der Höhe der Konzessionsabgabe.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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