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Antrag / Anfrage / Rede

Wasserpreise in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 23.04.2008

Die Stadt Mainz hat mit der Wasserversorgung Rheinhessen (WVR) kürzlich für Mainz-Laubenheim und Mainz-Ebersheim Konzessionszahlungen vereinbart, die nun automatisch auf den Wasserpreis in diesen Stadtteilen umgelegt werden sollen. Damit soll angeblich die Benachteiligung der übrigen Mainzer Bevölkerung aufgehoben werden, weil diese durch den Bezug des Trinkwassers von den Stadtwerken Mainz einen deutlich höheren Wasserpreis zu zahlen hat (WVR: 1,54 Euro pro Kubikmeter sowie ein monatlicher Grundpreis von 6,15 Euro; Stadtwerke: 2,13 Euro pro Kubikmeter sowie ein monatlicher Grundpreis von 9,95 Euro).

 

Es besteht für die Mainzer Bevölkerung weder die Möglichkeit, die Kalkulation der Trinkwasserpreise der beiden Versorger nachzuvollziehen, noch die Wahlfreiheit beim Bezug von Trinkwasser. Im Gegensatz zur bedingten Wahlfreiheit bei Strom und Gas herrscht beim Trinkwasser überhaupt kein Wettbewerb.

 

Wenn also die Laubenheimer und Ebersheimer Bevölkerung unter diesen Bedingungen einen höheren Wasserpreis zahlen soll, der sich dem wesentlich höheren Wasserpreis der übrigen Stadtteile annähert, dann haben nicht nur diese Stadtteile, sondern die gesamte Mainzer Bevölkerung einen Anspruch darauf, dass der Bezugspreis für Trinkwasser von den Stadtwerken Mainz auch ordnungsgemäß kalkuliert und offen gelegt wird. Denn ob eine derartige Berechtigung erstens für den hohen Wasserpreis der Stadtwerke tatsächlich vorliegt und zweitens dadurch die Erhöhung des Wasserpreises in Laubenheim und Ebersheim durch den WVR gerechtfertigt sind, kann ausschließlich durch die Offenlegung der Kalkulationen beider Versorger nachgeprüft werden.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie schlüsselt sich der Bezugspreis für Trinkwasser auf bzw. wie hoch sind die Selbstkosten der Stadtwerke Mainz für die Bereitstellung von Trinkwasser für die Stadt Mainz ohne Lauberheim und Ebersheim?

2. Wie hoch sind die Konzessionsabgaben der Stadtwerke Mainz an die Stadt Mainz für die Bereitstellung von Trinkwasser für die Mainzer Stadtteile außer Laubenheim und Ebersheim?

3. Die Verwaltung wird gebeten, detailliert schriftlich darzulegen, wie die unterschiedlichen Wasserpreise der Stadtwerke und der WVR begründet werden?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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