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Antrag / Anfrage / Rede

Weiterentwicklung der Begrünung in Mainz – Nutzung von Dach-, Fassaden- und versiegelten Flächen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.03.2026

Die Stadt Mainz verfügt seit 2022 über eine Begrünungs- und Gestaltungssatzung, die insbesondere bei Neubauten umfangreiche Begrünungsmaßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung vorsieht. Diese Regelungen tragen zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Reduzierung von Hitzeinseln und zur ökologischen Aufwertung bebauter Flächen bei.

Gleichzeitig betrifft die Satzung in erster Linie neue Bauvorhaben, während bereits bestehende Gebäude und versiegelte Flächen – etwa Parkhäuser, größere Parkplätze oder ältere Gebäude – bislang nur eingeschränkt einbezogen werden.

Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden und der Notwendigkeit zusätzlicher Klimaanpassungsmaßnahmen stellt sich die Frage, inwieweit auch im Bestand zusätzliche Begrünungspotenziale genutzt werden können.

Wir fragen daher an:

1.    Wie viele städtische Gebäude mit Flachdächern verfügen bereits über eine Dachbegrünung und welche Potenziale bestehen für eine nachträgliche Begrünung weiterer Dächer?
2.    Welche Parkhäuser und größeren Parkflächen im Stadtgebiet verfügen über begrünte Dächer oder Fassaden, und werden bei neuen Parkhäusern entsprechende Maßnahmen verbindlich vorgesehen?
3.    Welche versiegelten städtischen Flächen sieht die Verwaltung grundsätzlich als geeignet für eine nachträgliche Begrünung oder Entsiegelung an?
4.    Wie ist der aktuelle Stand bei Projekten zur Begrünung von Fassaden bestehender Gebäude, insbesondere an größeren öffentlichen Gebäuden oder Infrastrukturbauten (CityPort-Parkhaus, Parkhaus am Staatstheater/ Kronberger Hof, Parkhaus am Römischen Theater, Stadthaus, Rathaus etc.) & wer kümmert sich bei bestehenden Projekten um die Bepflanzung und die Erhaltung der Begrünung? 
5.    Welche Fördermöglichkeiten bestehen derzeit für private Eigentümer zur Dach- oder Fassadenbegrünung und werden diese ausreichend genutzt?
6.    Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Begrünungs- und Gestaltungssatzung bei Neubauten tatsächlich umgesetzt werden?
7.    Welche Projekte zur weiteren Entspiegelung, auch im Hinblick auf den Entspiegelungswettbewerb 2026 (Saison vom 21. März bis 31. Oktober) bei welchem Mainz 2025 überhaupt nicht teilnahm, wurde bereits identifiziert und sind bereits umgesetzt/ zur Umsetzung freigegeben?
 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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