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Antrag / Anfrage / Rede

Wettbewerb Gutenberg-Museum – Überbauung des Liebfrauenplatzes

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25. Mai 2016

Anlässlich des Bürgerprotests und der Übergabe von mehr als 3.000 Unterschriften gegen einen Erweiterungsbau im Bereich der Blumenrabatten (in der Wettbewerbsauslobung als Baufeld F definierte Fläche) verkündete Oberbürgermeister Michael Ebling in der Mainzer Allgemeinen Zeitung (AZ) vom 03.05.2016: „... für mich ist schlicht nicht vorstellbar, dass der Liebfrauenplatz so großflächig bebaut wird, wie das derzeit manche befürchten.“ Diese Sorge sei unbegründet, unterstrich Ebling gegenüber der Zeitung. „Man wird weiter am Liebfrauenplatz flanieren können – der Platz bleibt erhalten.“ Dafür werde er sich einsetzen. Die Diskussion war entstanden, weil der dritte Preisträger in seinem Entwurf für das sogenannte Baufeld F auf dem Liebfrauenplatz eine vollflächige Überbauung vorsah. Die grundsätzliche Entscheidung, das Planungsfeld F einzubeziehen, war von Anfang an Inhalt des Auslobungstextes.

„... Die Jury sagt ja ausdrücklich zum dritten Preis, dass dieser in der dargestellten Form zu raumgreifend wäre.“ (aus Protokoll Preisgerichtssitzung: mainz.de/kultur-und-wissenschaft/museen/zukunft-gutenberg-museum.php )



Unter der Überschrift „Wir müssen groß denken“ sagte Baudezernentin Marianne Grosse am 16.03.2016 in einem Interview gegenüber der AZ: „Wir wollten der Kreativität der Architekturbüros möglichst wenig Grenzen setzen, damit unser Weltmuseum der Druckkunst eine echte Entwicklungsmöglichkeit hat.“

Wir fragen daher an:

1. Könnten die unterschiedlichen Stellungnahmen des Preisgerichts, der Baudezernentin und insbesondere des OB dahingehend interpretiert werden, dass die Vorgaben bezüglich des für den Wettbewerb zur Verfügung stehenden Plangebietes (unbeabsichtigt) falsch waren?

2. Besteht die Gefahr, dass unterlegene Wettbewerbsteilnehmer, allen voran der Drittplatzierte, schlussfolgern, ihr Entwurf sei nicht höher bewertet worden, da dieser unter falschen Voraussetzungen, nämlich der Verfügbarkeit des Plangebietes ‚F‘ entstanden ist?

3. Könnte dadurch das gesamte Ergebnis des Wettbewerbs in Frage gestellt werden?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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