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Antrag / Anfrage / Rede

Wirtschaftspark Mainz-Süd - Änderung des Bebauungsplans He 116

Antrag zur Stadtratssitzung am 15.06.2011

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einzelhandelsnut-zung im Wirtschaftspark Mainz-Süd außerhalb des geplanten Möbel- und Fachmarktzentrums auszuschließen. Dazu gehören, zeitnah eine Änderung zum Bebauungsplan He116 „Wirtschaftspark Mainz-Süd“ außerhalb des Bereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Möbel- und Fachmarktzentrum - VEP (He 124) vorzulegen. In dieser Änderung sollen auf den verbleibenden Flächen des Wirtschaftsparks Mainz-Süd Einzelhandelsnutzungen oder vergleichbare Betriebe ausgeschlossen werden und diese ausschließlich der Gewerbenutzung vorbehalten bleiben. Grundstücksverkäufe im Bereich des He 116 mit dem Zweck der Ansiedlung von Einzelhandel oder vergleichbaren Betrieben werden ab sofort ausgesetzt.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, den HE 116 so zu überarbeiten, dass der in § 7 Abs. 3 des Auseinandersetzungsvertrages zwischen der Gemeinde Hechtsheim und der Stadt Mainz vom 2. Juni 1969 genannten Verpflichtung der Stadt Mainz Genüge getan wird.

 

 

Begründung:

 

Die grundsätzlich begrüßenswerte Ansiedlung eines Möbelmarktes in Hechtsheim hat leider eine schleichende Aushöhlung des Zentrenkonzepts nach sich gezogen. Bereits im Dezember hatte der Mainzer Stadtrat gegen die Stimmen von ÖDP/Freien Wählern beschlossen, dass Lampen und Leuchten nicht mehr zu den zentrenrelevanten Sortimenten gehören. Im April folgte die Herausnahme von Zooartikeln, Tieren, Tierpflegeartikeln und Tiernahrung. Diese Entscheidungen werden unmittelbar zu einer Verödung der Innenstadt führen, wenn Kunden gezielt entsprechende Fachmärkte auf der Grünen Wiese anfahren. Mit jedem zusätzlichen Sortiment und jeder weiteren Einzelhandelsansiedlung im Wirtschaftspark Mainz-Süd steigt diese Wahrscheinlichkeit. Die Aufgabe des Stadtrates ist es, die Grüne Wiese mit Möbel Martin zu beleben, ohne die Innenstadt zu belasten. Im Wirtschaftspark Mainz-Süd (HE116) sollen daher nur noch gewerbliche Unternehmen angesiedelt werden. Mit der bisherigen Entwicklung des Möbel- und Fachmarktzentrums wird bereits auf einem Sechstel der zu vermarktenden Fläche des Wirtschaftsparks Einzelhandel entstehen.

 

Darüber hinaus soll im Bebauungsplan HE 116 einer bereits 1967 eingegangenen Verpflichtung der Stadt Mainz gegenüber Hechtsheim Rechnung getragen werden. § 7 Abs. 3 des Auseinandersetzungsvertrages zwischen der Gemeinde Hechtsheim und der Stadt Mainz hält folgendes fest: „Bei der Neuansiedlung von Betrieben verpflichtet sich die Stadt, darauf zu achten, dass Belästigungen der Bevölkerung durch Lärm, Rauch, Staub und Geruch vermieden werden.“

 

Die erst vor kurzem abgewendete Betriebsverlegung der Industrieproduktion der Mogat Werke in den Wirtschaftspark Mainz-Süd wäre für die Zukunft des Gewerbegebietes kritisch gewesen. Die Realisierung ähnlicher Projekte würde die geplante hochwertige Erschließung mit Gewerbebetrieben erschweren oder sogar unmöglich machen. Nicht zuletzt beeinträchtigt die Ansiedlung erheblich belästigender Betriebe im Westen von Hechtsheim die Lebens- und Wohnqualität. Um dies zu verhindern, sollen klare Vorgaben geschaffen werden, die ähnlich missliche Pläne und Diskussionen, wie die um die Umsiedlung der Mogat-Werke, künftig eindeutig ausschließen.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender

 

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