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Antrag / Anfrage / Rede

Zigarettenautomaten

Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.06.2012

Zigaretten dürfen in der Öffentlichkeit nur dann in Automaten angeboten werden, wenn diese entweder eine technische Vorrichtung haben, die sicherstellt, dass Personen unter 18 Jahren keine Zigaretten entnehmen können oder dies durch eine ständige Aufsicht gewährleistet ist oder die Automaten sind an einem Ort aufgestellt, der für Kinder und Jugendliche unzugänglich ist. Dennoch rauchen in Deutschland 1,3 Millionen Kinder, die ihre Zigaretten laut dem Deutschen Zentrum für Krebsforschung hauptsächlich aus Zigarettenautomaten beziehen. Sie umgehen die technischen Altersprüfsysteme der Automaten beispielsweise mittels EC-Karten oder Kreditkarten, die sie sich von älteren Freunden oder Bekannten zu diesem Zweck ausleihen. Auf EU-Ebene gibt es viele Bemühungen Kinder und Jugendliche am Bezug von Zigaretten speziell auch aus Automaten zu hindern. So haben England und Irland das Aufstellen von Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum verboten. In Deutschland existiert bislang nur eine freiwillige Selbstbeschränkung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller, keine Zigarettenautomaten in einem Sichtfeld von 50 Metern vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums aufzustellen. Auch wenn der aktuelle Bericht der Suchtbeauftragten der Bundesregierung einen sinkenden Anteil rauchender Jugendlicher feststellt, ist diese Maßnahme angesichts der hohen Anzahl rauchender Kinder und Jugendlicher offensichtlich in keiner Weise ausreichend.

Wir fragen daher an:

1. Kann die Verwaltung Auskunft darüber geben, wie viele Zigarettenautomaten in öffentlichen Flächen und Räumen in oder an Gebäuden der Stadt oder auf Grundstücken der Stadt Mainz insgesamt aufgestellt sind?
2. In welchem Zeitrahmen können die dazu bestehenden Verträge über die Aufstellung von Zigarettenautomaten gekündigt werden? Wie hoch sind die städtischen Einnahmen derzeit?
3. Verfügt die Stadt Mainz über Informationen in Bezug auf die Anzahl von Zigarettenautomaten auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen oder Gebäuden? Wenn ja, so bitten wir um die Mitteilung dieser entsprechenden Anzahl im Stadtgebiet. Unter welcher Maßgabe ist die Anbringung von Zigarettenautomaten an privaten Gebäuden gestattet? Gibt es Einschränkungen für solche Automaten, die in den öffentlichen Raum hineinragen? Wird eine Genehmigung der Stadt dazu benötigt?
4. Verfügt die Stadt Mainz über Zahlen in Bezug auf Zigarettenautomaten, die in der Gastronomie aufgestellt sind? Wenn ja, so bitten wir um die Mitteilung der entsprechenden Anzahl im Stadtgebiet.
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Aufstellen von Zigarettenautomaten – vor allem auch in und an privaten Gebäuden bzw. auf privaten Grundstücken, die aber öffentlich zugänglich sind (z.B. Gastronomie) – zu verbieten bzw. die Entfernung von Zigarettenautomaten anzuordnen?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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