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Pressemitteilung

Ausweisung von Vorrang- und Eignungsflächen für Windenergie muss auch nach ökologischen Kriterien erfolgen

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe:

Mainz. Das stellvertretende Mitglied der Stadtratsfraktion ÖDP/Freie Wähler in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Dr. Claudius Moseler, begrüßt den Beschluss des Gremiums, dass der Teilplan Windenergie des Regionalplans zu einem erneuten Anhörungsverfahren ausgelegt wird. Darin werden über 2% der Fläche der Region Rheinhessen-Nahe als Vorrang- und Eignungsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Dabei sollen die Windräder in der Region auf 32 Vorrangflächen und weitere 11 Eignungsflächen konzentriert werden.

 

Auf Unverständnis stoßen aber beim ÖDP-Politiker die Forderungen von Landrat Claus Schick (Mainz-Bingen) und den Mainzer Vertretern der Grünen, Daniel Köbler und Matthias Rösch, dass künftig weitere Eignungsgebiete, auch für einzelne Windräder, ausgewiesen werden sollen. Dabei würden dann nur allgemeine Planungsvorgaben greifen, eine Konzentration der Standorte für Windkraftanlagen wäre dann hinfällig. Schick stimmte gegen den Plan, die beiden Grünen enthielten sich. Moseler fordert, dass auch alternative Energien nach ökologischen Kriterien geplant werden müssen: „Hier spielt z.B. der Vogelschutz und der Landschaftsschutz eine wesentliche Rolle. Daher wurde die Vorgehensweise der Planungsgemeinschaft auch von den Umweltverbänden BUND und NABU ausdrücklich begrüßt.“ Letztlich werden mit dieser Planung über 5000 ha Fläche für Windenergie zur Verfügung gestellt – dazu brauchen wir auch die Akzeptanz der Bevölkerung. „Die haben wir, wenn wir so vorgehen wie die Planungsgemeinschaft“, so Moseler abschließend.

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