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Pressemitteilung

Europawahl: ÖDP-Klage gegen 3-Prozent-Hürde

Mainzer ÖDP-Europakandidaten vor Urteilsverkündung optimistisch

Mainz/Karlsruhe. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament zeigen sich die vier Mainzer ÖDP-Europakandidaten optimistisch. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesverfassungsrichter das Urteil vom November 2011 nicht ad absurdum führen und deshalb die 3-Prozent-Hürde kippen werden,“ so ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler, der am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe dabei sein wird.

Stadtrat Dr. Claudius Moseler kandidiert auf der ÖDP-Bundesliste auf Platz 10, es folgen Stadtrat Prof. Dr. Felix Leinen auf Platz 20 sowie die Ortsbeiratsmitglieder Wilhelm Schild (Neustadt) und Torsten Balg (Bretzenheim) auf den Listenplätzen 69 und 85 der 99 Kandidatinnen und Kandidaten umfassenden Liste.

Vor gut zwei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es bei der Europawahl keine 5-Prozent-Hürde geben dürfe. Zudem fehle es „an zwingenden Gründen, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen“. (96.1) Erst im vergangenen Jahr hatten Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen, das eine 3-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament vorsieht. „Auch die 3-Prozent-Klausel verletzt die Rechte kleinerer Parteien und ihrer Wähler massiv“, begründet Moseler die Klage der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht. Juristischer Beistand der ÖDP ist der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.

Sollte das oberste deutsche Gericht tatsächlich die 3-Prozent-Hürde abschaffen, dann rechnet die ÖDP mit Mandaten im Europäischen Parlament. „Eine Partei wie die ÖDP, die keine Firmenspenden annimmt, ist dringend nötig. Nur wer unabhängig von Lobbyinteressen ist, kann Politik zum Wohl der Bürger machen“, sagt ÖDP-Kandidat Prof. Dr. Felix Leinen.

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