Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Fraktion fordert Verträglichkeitsgutachten und öffentliche Diskussion zu aktuellen Studien

ÖDP/Freie Wähler zur Ludwigsstraße

Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP/Freie Wähler fordert in Bezug auf die Dimensionierung eines neuen Einkaufszentrums in der Ludwigsstraße in einem Stadtratsantrag weitere konkrete Beratungsschritte und Informationen von Experten. „Wir erinnern den Stadtvorstand daran, dass seitens der Gremien nicht nur eine Potenzialanalyse, sondern auch eine Verträglichkeitsanalyse in Auftrag gegeben wurde. Außerdem fordern wir, dass die Ergebnisse der Verträglichkeitsanalyse den Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt werden“, so der Fraktionsvorsitzende und baupolitischer Sprecher Dr. Claudius Moseler. Auch alle bisherigen Gutachter hatten deutlich gemacht, dass im weiteren Verfahren für die Stadt Mainz eine Verträglichkeitsanalyse erforderlich ist (u.a. BulwienGesa AG 2011 Potenzialanalyse für ein innerstädtisches Einkaufszentrum an der Ludwigsstraße, Seite 89).

„Rat und Verwaltung sollten unbedingt die Gelegenheit nutzen, die in Kürze erscheinende Studie ´Auswirkungen innerstädtischer Shopping Center auf die gewachsenen Strukturen der Zentren´ in die öffentliche Diskussion einzubeziehen“, fordert Moseler. Die Fraktion empfiehlt daher, einen der Autoren als Referenten für das kommende Ludwigsstraßen-Forum einzuladen. „Dieses Forschungsprojekt wurde aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert und durch die „HafenCity Universität Hamburg — Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung (HCU)“ (Prof. Dr. Thomas Krüger, Monika Walther u.a.) umgesetzt. Es ist die mit Abstand umfangreichste Wirkungsanalyse“, betont Moseler. Sie analysiere die Auswirkungen von Shopping Centern auf 64 kreisfreie westdeutsche Städte.

Für die Leitlinien der Stadt fordern ÖDP/Freie Wähler nicht nur eine Obergrenze für die Verkaufsflächen, sondern auch für die gesamte umbaute Fläche, für die Anzahl der Geschäfte sowie für die Verlängerung der Einkaufszone (insbesondere der 1A-Lage). „Bei allen Größen ist nicht nur der Einzelhandel im engeren Sinne zu berücksichtigen, sondern auch Gastronomie und Dienstleistungen“, so Moseler abschließend.

Zum Stadtratsantrag

Zurück