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Pressemitteilung

Grundsatzbeschluss zu ECE ungültig?

ÖDP teilt Bedenken der BI zu ECE-Stellplatzablöse

Mainz. Die ÖDP-Stadtratsfraktion teilt die Kritik der BI Ludwigsstraße an der geplanten „Verzichtsatzung“ zur Stellplatzablöse für das ECE-Center. Die ÖDP bezweifelt zudem, dass der Grundsatzbeschluss zum ECE-Center am 4. Dezember 2013 in Kenntnis aller Voraussetzungen beschlossen wurde. „Im Grundsatzbeschluss war nur die Anzahl der Stellplätze klar. Es war aber nie die Rede davon, dass die Stadt zu Gunsten von ECE auf die per Satzung vorgeschriebene Stellplatzablöse verzichtet. Das haben wir erst aus den später veröffentlichten Protokollen erfahren. Das alles stellt für uns die Gültigkeit des Beschlusses in Frage“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Claudius Moseler.

Außerdem sieht die Fraktion in dem Verzicht auf die Stellplatzablöse eine vehemente Wettbewerbsverzerrung: „Mit welcher Befugnis hat sich das Trio Ebling, Sitte und Grosse in nicht öffentlichen Verhandlungen an Gesetz und Rat vorbei selbst ermächtigt, auf einen Betrag im Bereich von 6 bis 10 Millionen Euro für die Stellplatzablöse von ECE zu verzichten“, fragt Moseler und weist darauf hin, dass diese Summe städtisches Eigentum und für das hochverschuldete Mainz unverzichtbar ist. „Unsere Stadt subventioniert hierdurch einen Konzern, der dem lokalen Einzelhandel ohnehin schon weit überlegen ist“, so Moseler. 

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