Pressemitteilung
ÖDP geht auf Distanz zur Erhaltungssatzung
Ökologische Sanierungen und Schaffung von Wohnraum werden massiv behindert
Blick über die Mainzer Neustadt, Bild: Claudius Moseler
Die ÖDP-Stadtratsfraktion sieht die geplante Erhaltungssatzung inzwischen kritisch, die für weite Teile der Mainzer Neustadt sowie die südliche Altstadt vorgesehen ist, die die sogenannte „Gentrifizierung“ bekämpfen soll. Wie sich nun herausstellt, steht die Erhaltungssatzung im großen Widerspruch zu den in der Neustadt und Altstadt erforderlichen wohnbaulichen Anforderungen für zukunftsfähige Stadtteile. „Ziel der Satzung ist der Erhalt der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, aber dieses baurechtliche Instrument führt im Wesentlichen dazu, dass keine baulichen Veränderungen und Verbesserungen an der Gebäudesubstanz vorgenommen werden können“, so ÖDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Claudius Moseler.
Sollte eine Erhaltungssatzung kommen, so ist mit Blick auf den Klimaschutz keine Gebäudedämmung über die gesetzliche Mindestdämmung hinaus, d.h. wie im Umfang von Bundesförderungen festgelegt, möglich. Ferner sind dann keine Errichtung von Gründächern und kein Einbau von Fußbodenheizungen für Wärmpumpen möglich. Auch barrierefreie Umbaumaßnahmen hätten massive Einschränkungen oder ökologisch verträglichen Gebäudeaufstockungen wären dann nicht mehr machbar. „Daher gehen wir auf Distanz zu dieser Art von Erhaltungssatzung. Diese steht somit z.B. im Widerspruch zu den Zielen der Begrünungs- und Gestaltungssatzung und vielen anderen Zielen der Stadt Mainz“, so Moseler weiter. Aktuell sollen auch anstehende Bauprojekte als „Verdachtsobjekte“ deswegen zurückgestellt werden, d.h. sie können derzeit nicht mehr realisiert werden.
„Funfact“ am Rande: alle neueren Wohnbau-Gebäude in der Neustadt sind in dem Wirkungsbereich der Erhaltungssatzung nicht berücksichtigt, haben aber einen Ausstattungsstandard weit über dem, was derzeit in der Neustadt üblich ist“, so die Baupolitische Sprecherin der ÖDP-Stadtratsfraktion, Dr. Gitta Weber. In weiten Teilen der beiden Plangebiete befinden sich die Gebäude in Besitz von Privatpersonen sowie auch ein Altbestand der Wohnbau, denen man sicherlich nicht unterstellen kann, in Zukunft unbezahlbare Wohnungen anzubieten, wie dies im Gegensatz bei großen privatwirtschaftlichen Wohnungsbauunternehmen drohen könnte. Die Eigentümer werden ihre Gebäude mehr oder weniger so lassen müssen, wie sie sind. Im Ergebnis entwickeln sich dann vermutlich noch ein paar „Schrottimmobilien“ mehr.
Die ÖDP fordert daher die Fraktionen im Stadtrat auf, diese Satzung zeitnah zu überdenken und die Verwaltung in einem Stadtratsbeschluss zu beauftragen, dieses baurechtliche Instrument für Mainz nicht anzuwenden.
