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Pressemitteilung

ÖDP startet Petition für bezahlbare Mieten

Einladung zur Pressekonferenz

Am Freitag, den 18. Januar 2013 findet um 11 Uhr im ÖDP-Büro, Neckarstr. 27-29, 55118 Mainz die Auftaktpressekonferenz zur Petition „Die Landesregierungen in die Pflicht nehmen und umgehend bezahlbare Mieten sichern!“ statt, die die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) initiiert hat.

Vor Ort werden ÖDP-Bundesvorsitzender Sebastian Frankenberger, der ÖDP-Landesvorsitzende Rainer Hilgert, der ÖDP-Fraktionsvorsitzende im Mainzer Stadtrat Dr. Claudius Moseler und das Mainzer Stadtratsmitglied Walter Konrad über den Inhalt der Petition informieren und sich Ihren Fragen stellen.

Darüber hinaus informieren wir auch über den am 19. Januar 2013 stattfindenden ÖDP-Landesparteitag in Worms. Dort wird die ÖDP-Landesliste zur Bundestagswahl aufgestellt:

Weitere Informationen hierzu auch unter: http://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/petition-fuer-bezahlbare-mieten/

Zum Inhalt der Petition:

Der Landtag in Rheinland-Pfalz wird aufgefordert, sobald das vom Bundestag am 13.12.2012 beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz Rechtskraft erlangt, eine Rechtsverordnung für eine Absenkung der sogenannten „Kappungsgrenze“ für Mainz und alle anderen Kommunen die von Wohnraumknappheit und explodierenden Mieten betroffen sind, zu erlassen. Dabei soll es in Zukunft nur noch möglich sein, Mieten alle fünf Jahre um 15% zu erhöhen anstatt wie bisher 20% alle drei Jahre. Damit sollen weitere sprunghafte Erhöhungen der Mietpreise abgemildert werden, um die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ sicherzustellen (vgl. Neuregelung § 558 (3) BGB). Der Landtag soll daher, im Hinblick auf die Wohnungsversorgung, insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen, sicherstellen, dass die Mieterhöhungen sozial verträglich begrenzt werden.

Begründung:

Von 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind 24 Millionen Mietwohnungen. Trotz des demographischen Wandels und des sich abzeichnenden Bevölkerungsrückgangs, haben wir in vielen Ballungszentren und Großstädten nach wie vor eine wachsende Bevölkerungszahl - nicht zuletzt durch den Zuzug aus den ländlichen Räumen. Können die Städte den Bedarf an Wohnraum nicht decken, führt die hohe Nachfrage zu steigenden Grundstückpreisen, aber auch zu steigenden Mieten, die regelmäßig erhöht werden können. Viele Menschen, insbesondere sozial Schwache, können sich demzufolge die Mieten nicht mehr leisten.

Der Deutsche Bundestag hat am 13.12.2012 eine Reform des Mietrechtsänderungsgesetzes beschlossen (Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln, Bundestagsdrucksache 17/10485 und 17/11894). Darin wurde u.a. § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Satz 3 wie folgt ergänzt: „Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.“ Bisher können Vermieter gemäß § 558 (3) BGB Mieterhöhungen alle drei Jahre von höchstens 20% verlangen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersprungen wird.

Daher mahnen wir das Land an, entsprechend im Sinne der betroffenen Mieterinnen und Mieter aktiv zu werden. Eine umgehende Senkung der Kappungsgrenze über eine Rechtsverordnung des Landes hätte auch den Effekt die Sozialkassen der Kommunen nicht zusätzlich zu belasten.

Rainer Hilgert ÖDP-Landesvorsitzender
Dr. Claudius Moseler ÖDP-Landesschriftführer

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