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Pressemitteilung

ÖDP/Freie Wähler lehnen Steuererhöhungen ab

Kultur- und Tourismusabgabe nur zweckgebunden – Steuergerechtigkeit bei der Grundsteuer B gefordert

Prof. Dr. Felix Leinen (oben) und Dr. Claudius Moseler (unten)

Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP/Freie Wähler unterstützt die Einführung der „Kultur- und Tourismusabgabe“ in Mainz. Fraktionsvorsitzender Dr. Claudius Moseler betont aber: „Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe, dies wird immer wieder falsch dargestellt. Daher ist auch der Begriff Bettensteuer falsch und irreführend. Mit dieser Abgabe sollen Maßnahmen für Pflege und Erhalt des historischen Erbes und Grünanlagen zweckgebunden finanziert und nicht Haushaltslöcher gestopft werden. Dieser Beitrag kommt damit auch dem Fremdenverkehr und dem Städtetourismus zugute – ähnlich einer Kurtaxe.“ Der Begriff Kulturförderbeitrag trifft die Zielsetzung eigentlich wesentlich besser und hier würde sicherlich auch die Hoteliers mitziehen, so ÖDP/Freie Wähler.

Zudem unterstreicht die Fraktion, dass für Sie derzeit keine Erhöhung der Grundsteuer B in Frage kommt. „Die Stadtverwaltung und die Ampel-Koalition haben im Rahmen des Entschuldungsfonds bisher keine weiteren kurz-, mittel- und langfristigen Einsparmaßnahmen vorgelegt. Wir dürfen gespannt sein, ob wir bald Vorschläge auf dem Tisch liegen haben“, so der finanzpolitische Sprecher Prof. Dr. Felix Leinen. „Wir erwarten sicherlich darin etliche schmerzhafte Einschnitte, diese müssen aber sinnvoll sein und von vielen Schultern getragen werden.“ Leinen weiter: „Unsere Fraktion hat als einzige konkrete Vorschläge gemacht, aber auf die Vorschläge der Ampel warten wir noch immer.“

Hinsichtlich der Grundsteuer B fordert ÖDP/Freie Wähler wir anstatt einer Erhöhung eine wirkliche Steuergerechtigkeit in Mainz, die es bisher nicht gibt. Das bedeutet, dass für alle Gebäude in Mainz der sogenannte „Einheitswert“ mit der tatsächlich vorgesehenen Systematik berechnet werden sollte. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Neubau der auf den Einheitswert aus dem Jahre 1964 zurückgerechnet wird und einer Bestandsimmobilie, die zum Teil immer noch ermäßigte Steuersätze haben, obwohl diese schon seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet werden dürfen.

 

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