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Pressemitteilung

Stadt muss endlich eingreifen – BGH-Urteil gibt Kritikern Recht

ÖDP/Freie Wähler teilen Unmut der Lerchenberger gegen RWE:

Mainz-Lerchenberg. Die Stadtratsfraktion ÖDP/Freie Wähler bemängelt bereits seit Jahren die undurchsichtige und ungerechte Handhabung von Fernwärmelieferungen durch RWE auf dem Lerchenberg. Die zum Teil vierstelligen Nachzahlungen, die RWE nun von vielen Lerchenbergern verlangt, bringen das Fass endgültig zum Überlaufen.

 

„Ein Hauptkritikpunkt ist, dass auf dem Lerchenberg jahrzehntelang an Kostenberechnungen festgehalten wurde, die auf veralteten Gegebenheiten aus den 60er-Jahren basieren: Einscheibenglas, ziegeloffene Dachgeschosse und sonstige Wärmelöcher, die in den zumeist modernisierten Häusern auf dem Lerchenberg längst gestopft wurden“, erklärt ÖDP-Mitglied Hartmut Rencker. Aber auch die Berechnung auf der Basis von Erdgas und leichtem Heizöl, obwohl seit einigen Jahren über eine Fernleitung städtische Müllwärme vorgeliefert wird, ist ÖDP/Freien Wählern ein Dorn im Auge. Das ehemalige Heizwerk läuft dagegen fast nur noch für das ZDF.

 

Die Falschberechnung der Gestehungskosten hat der Fernwärmehändler bisher damit gerechtfertigt, dass es dem Endkunden egal zu sein habe, woher die Wärme stammt. Dem hat jetzt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.7.2011 (Az. VIII ZR 339/10) einen Riegel vorgeschoben und Preise nach den tatsächlichen Kosten verlangt. „Die Stadt Mainz als Halterin der Mantelverträge ist damit klar gefordert, endlich ihr bequemes Abtauchen aufzugeben und auf dem Verhandlungswege eine verträgliche Lösung mit RWE zu suchen“, verlangt Rencker.

 

ÖDP/Freie Wähler hatten bereits Ende Juni in einer großangelegten Informationsveranstaltung darauf hingewiesen, dass den Fernwärme-Kunden auf dem Lerchenberg noch bis zum 11.08.2011 ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Verträge mit RWE zusteht. „Die Lerchenberger sollten hiervon Gebrauch machen und in ihren Altverträgen speziell die Absenkung und Anpassung der überhöhten Grundkosten an die veränderten Gegebenheiten durch bauliche Nachbesserungen wie Doppel- und Dreifachverglasung oder Dachgeschossdämmung gegenüber RWE durchsetzen“, erklärt Rencker.

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